Da
die Kanzlei derzeit als Einzelkanzlei betrieben wird, werden vorwiegend Leistungen
auf den Rechtsgebieten angeboten, in denen sich Frau Langner bereits während
Ihrer Ausbildung spezialisiert hat. Angestrebt wird die Erlangung der Titel
Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie Fachanwältin für Verkehrsrecht.
Natürlich werden auch Probleme aus anderen Rechtsbereichen geklärt,
wenn nötig mit der Unterstützung weiterer Anwaltskollegen.
Interessenschwerpunkte bilden die im nachstehenden Überblick bezeichneten
Themen:
Arbeitsrecht:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Auseinandersetzungen in Arbeitsverhältnissen
- Kündigungsschutzverfahren
- Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht u. a.
Sozialrecht:
- Rentenversicherung
- Arbeitslosengeld I/II
- Krankenversicherung
- Arbeitsunfälle
- Schwerbehindertenrecht
- Pflegeversicherung
Verkehrsrecht:
- Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen (Sach- und Personenschäden)
- Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung
- Grundzüge der Personenversicherungen
- Kfz-Kauf, Kfz-Leasing, Kfz-Reparatur und Kfz-Sachverständigenrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsstrafrecht